Landesamt überprüft Sprenggutachten
Während einer Infoveranstaltung zum Steinbruch im Sommer vergangenen Jahres nahm Ex-Pro Stein-Chef Jens Gerisch (sitzend mit Mikrofon) auch Stellung zu den umstrittenen Sprengungen. Foto: Archiv
Welche Auswirkungen haben die Detonationen im Steinbruch Pließkowitz tatsächlich? Das Landesumweltamt soll unter anderem dieser Frage auf den Grund gehen. Offenbar gibt es auf Ministeriumsebene inzwischen vorsichtige Zweifel an einem bereits vor Jahren erstellten Gutachten. Indes hat nicht nur das Thema Sprengungen Potenzial, sich zu einem handfesten Politikum auszuwachsen.
Malschwitz. Wenn im Steinbruch Pließkowitz die Sprengladung gezündet wird, klirren kurz darauf laut Augenzeugenberichten nicht nur Gläser in den Häusern der umliegenden Ortschaften. Immer öfter beschweren sich Bürger darüber, dass ihre Immobilien neue Risse aufweisen. Jüngst fielen sogar mehrere Klinker von einem Vordach (der Oberlausitzer Kurier berichtete). Das Sächsische Oberbergamt (OBA) hingegen betonte bis zuletzt, dass die von den betroffenen Grundstücksbesitzern beanstandeten Schäden nicht auf die Sprengerschütterungen zurückzuführen sind. Schon vor Jahren sei eine gutachterliche Untersuchung zu diesem Ergebnis gelangt. Genau deren Exaktheit wird von der Bürgerinitiative (BI) „Steinbruch Pließkowitz“ aber in Frage gestellt. Und das nicht erst seit Kurzem.
Gutachten mit Fragezeichen
In einer E-Mail an Christof Voigt, Abteilungsleiter Tagebau beim OBA, schrieben deren Mitstreiter unter anderem: „Am Steinbruch Pließkowitz hat nie der normale Gesteinsabbau die Probleme gebracht. Die Probleme traten erst auf, als immer mehr Produktionsstätten errichtet wurden und die vorgegebenen Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes nie eingehalten wurden und werden. Deshalb verlangen die Bürger auch ein sprengtechnisches Immissionsschutzgutachten. Wenn die Gebäude rings um den Steinbruch bei jeder Sprengung immer mehr in Mitleidenschaft gezogen werden und das Bergbauunternehmen und Ihre Behörde nichts anderes zu tun haben, als auf das Gutachten von Dr. Bernd Müller zu verweisen, das kein sprengtechnisches Gutachten ist, dann kann daraus nur die Schlussfolgerung gezogen werden, dass er mit Werten ausgestattet wurde, die nicht den Tatsachen entsprechen.“ Zuvor wurde bereits der oberste Dienstherr, Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig, von der BI darüber in Kenntnis gesetzt. Auch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) verlangt inzwischen offenbar Klarheit über die Auswirkungen der Detonationen im Tagebau. Nach einer Intervention lenkte das OBA inzwischen ein. Die Bergbaubehörde lässt seit Anfang Juli besagtes Gutachten einer Überprüfung unterziehen. Diese erfolgt durch Experten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Wie dessen Sprecherin Karin Bernhardt in dieser Woche auf Anfrage mitteilte, soll unter anderem untersucht werden, ob das Gutachten die aktuellen Anforderungen als fachliche Grundlage der Zulassung und der Bewertung der Erschütterungen erfüllt.
„Gleichzeitig wird das Landesamt prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erschütterungsmessungen zur Überwachung der Sprengungen in ungeeigneter Weise erfolgt sind.“ In dem Zusammenhang werde das LfULG allerdings keine eigene Messreihe anstellen, wie es weiter hieß. Eigene Erschütterungsmessungen seien aufgrund ihrer Komplexität auch nicht ohne weiteres kurzfristig durchführbar. „Unsere Fachleute begutachten vielmehr das umfangreiche Sprenggutachten samt Anlagen sowie die verfügbaren Messberichte und übermitteln eine entsprechende Einschätzung an das Oberbergamt.“
Unterdessen verteidigte Bernd Müller die von seinem Büro erbrachte gutachterliche Leistung. „Es ist messtechnisch und auch physikalisch belegbar, dass Gebäudeschäden nicht möglich sind“, betonte er im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir wenden bewusst starken Sprengstoff an, damit die Erschütterung geringer ausfällt. Damit geht mehr Energie in die Zertrümmerung und die verzerrt sich vor Ort.“ Seit 2017 werde dieses Verfahren im Steinbruch praktiziert und seitdem habe sich daran nichts verändert. „Ich gehe davon aus, dass sich der Sprengmeister bis jetzt an die von uns gegebenen Empfehlungen hält.“ Dass die unterirdische Granitplatte, auf der mehrere Gesteinstagebaue liegen, schädigende Schwingungen auf Hausfundamente überträgt, bezweifelt der international agierende Experte. „Bis zum Abschluss des Gutachtens im September 2017 wendeten wir ein physikalisch begründetes Sprengverfahren an, das sich an der sonischen Wirkung – der Interaktion der Stoßwelle vom Sprengstoff und der Wellengeschwindigkeit des Granites – orientiert. In einer Viertelsekunde ist alles vorbei und Schäden in mehr als 80 Metern Entfernung vom Steinbruch sollten keine Rolle spielen. Das haben damals auch die drei begleiteten Sprengungen bestätigt.“ Für Bernd Müller tut sich im Fall Pließkowitz ein klarer Widerspruch zwischen menschlichem Empfinden und der Physik auf. Der Überprüfung durch das LfULG sieht er eigenen Angaben zufolge gelassen entgegen.
Landesamt zeigt sich skeptisch
Das Landesamt geht schon jetzt davon aus, dass „die Kausalität zwischen Erschütterungen und auftretenden Gebäudeschäden sehr schwer nachweisbar ist“. Noch einmal Behördensprecherin Karin Bernhardt: „Die geltende Norm liefert hierfür Anhaltswerte. Sofern im Rahmen einer korrekten messtechnischen Überwachung die Anhaltswerte der Schwinggeschwindigkeit am Fundament und der obersten Deckenebene nicht überschritten werden, ist nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik ein ursächlicher, direkter Zusammenhang zwischen Gebäudeschäden und Sprengerschütterungen nicht möglich. Es gibt zahlreiche andere Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf die Rissbildung haben.“ Das sehen die betroffenen Bürger anders. In einem Fernsehbericht präsentierten sie Risse an ihren Gebäuden und zeigten Teile von herabgefallenen Dachziegeln. Außerdem beschreiben sie in dem Beitrag, wie sie den Moment der Sprengung empfinden. Das Ganze käme bereits einem Erdbeben der Stärke vier gleich, meinten einige von ihnen. Und wie von der Wissenschaft in solch einem Fall beschrieben klappern Gläser und Teller, schwingen Fensterläden – treten geringste Schäden auf.
Bürger pochen auf Hilfe vom Freistaat
Auch die Protestbewegung möchte in Hinblick auf die von den Behörden bereits zuhauf verteilten Beruhigungspillen die jüngsten Entwicklungen so nicht länger hinnehmen. Vielmehr rief sie eine Aussage von Christof Voigt ins Gedächtnis. Er ist Abteilungsleiter beim Oberbergamt und zuständig für die Tagebaue in Sachsen. Im Juli 2018 habe er bei einem Vor-Ort-Termin festgestellt, dass Sprengschäden nur dann dem Steinbruchbetreiber ursächlich zugeordnet werden können, wenn im Augenblick der Detonation der Schaden entsteht und durch anwesende Zeugen glaubhaft gemacht werden kann. Genau das sei nun erneut in mindestens vier Einzelfällen an unterschiedlichen Orten eingetreten. Unter anderem hatte nach Schilderungen der BI am 21. Mai im Zuge einer im Tagebau Pließkowitz erfolgten Sprengung der Sohn eines Hausbesitzers Aufnahmen davon gemacht, welche Auswirkung die Detonation im mehr als einen Kilometer Luftlinie entfernten Doberschütz mit sich brachte. Er sei zum Zeitpunkt der Sprengung zu Hause gewesen und habe sofort die Dokumentation erstellt. Einen entsprechenden Bericht erhielt zeitnah auch das Oberbergamt. Trotzdem reagierte die Behörde erst jetzt.
Unterdessen bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das LfULG kommt. Sollte es das bereits vorliegende Gutachten des in Schkeuditz ansässigen Sachverständigenbüros in Frage stellen, wird das durchaus Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen müssen, meint auch die Protestbewegung. Sie bemüht sich seit nunmehr zwei Jahren um eine bessere Lebensqualität in den Anrainerorten. Christof Voigt, Abteilungsleiter Tagebaue beim Sächsischen Oberbergamt: „Sofern die geltend gemachten Rissschäden tatsächlich durch Sprengungen verursacht sein sollten, handelt es sich um Bergschäden nach Paragraf 114 Bundesberggesetz. Der Bergbauunternehmer ist nach Paragraf 155 Bundesberggesetz zum Ersatz der Schäden verpflichtet. Hierfür ist der zivilrechtliche Weg vorgesehen. Eine Mitwirkung der Bergbehörden sieht das Gesetz nicht vor.“ Zur Entlastung des Steinbruchbetreibers fügte er hinzu: „Alle Sprengungen werden seit Jahren mit Blick auf die Erschütterungen in der Umgebung an ausgewählten Gebäuden überwacht. Im Ergebnis dieser langen Messreihe steht fest, dass die Firma Pro Stein durchgängig die zulässigen Schwingungsparameter einhält. Auch das Gutachten von Dr. Müller besagt, dass an den Gebäuden, Bauwerken und Objekten der Umgebung von Pließkowitz kein dynamisch bedingter Schaden entstehen kann. Hingegen liefern die von einzelnen Bürgern in Auftrag gegebenen Untersuchungen keinerlei konkrete Hinweise auf einen Zusammenhang der Gebäudeschäden mit den Sprengerschütterungen.“ Maßgeblich sei nicht die Intensität einer Detonation, sondern die Schwinggeschwindigkeiten, die an den Immobilien erzeugt werden. „Laut dem erwähnten Gutachten von Dr. Müller wird in Pließkowitz fast die gesamte Sprengenergie in die Zerstörung des Gesteins an der Abbauwand gelenkt. Nach unserer Kenntnis gab es 2008 keine wesentlich andere Sprengtechnologie als heute.“ Doch ist das tatsächlich so, wie es der OBA-Mitarbeiter beschreibt? Die Untersuchung durch das LfULG bringt eventuell schon bald mehr Klarheit.
Darüber hinaus wird das Landesamt voraussichtlich ab Oktober mit seiner bereits angekündigten Feinstaub- und Staubniederschlagsmessung beginnen. Diese soll sich über den Zeitraum von einem Jahr erstrecken. Als Messpunkt wurde der Ortsausgang an der Kreckwitzer Straße in Kleinbautzen gewählt. Drei weitere Vorschläge mussten laut Behördensprecherin Karin Bernhardt verworfen werden. Sie kamen zum einen aus bautechnischen und zum anderen aus meteorologischen sowie topographischen Gründen nicht in Frage.
Was geschieht mit der öffentlichen Ortsverbindung?
Unklar blieb zum Redaktionsschluss, wie im Fall der Ortsverbindungsstraße Kleinbautzen – Pließkowitz künftig verfahren wird, an die sich der Tagebau anschmiegt. Die Gemeinde hatte bis Ende Juni ein Rechtsgutachten in Aussicht gestellt, das sie zuvor bei einer Dresdener Anwaltskanzlei in Auftrag gab. Die wollte sich zu dem Papier nicht äußern. Als Grund wurde ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten angeführt. Laut Bürgermeister Matthias Seidel sollte unter anderem untersucht werden, welche rechtlichen Folgen eine Tonnagebegrenzung von 7,5 Tonnen nach sich ziehen könnte. Mittlerweile habe die Kanzlei weitere Unterlagen angefordert, um möglichst rechtssicher agieren zu können. Dabei handele es sich um Genehmigungen, die in der Vergangenheit bezogen auf die Straße erteilt wurden oder auch nicht. Der Gemeinde gehört die sanierungsbedürftige und öffentliche Verkehrsader, über die täglich auch zahlreiche Sattelzüge zum Steinbruch donnern.
„Ich denke, dass ist das wirksamste Druckmittel, um wieder alle Parteien an einen Tisch zu bekommen und um für die Menschen hier eine weitere Verbesserung ihrer Lebenssituation herbeizuführen“, betonte das Gemeindeoberhaupt im Gespräch mit dem Oberlausitzer Kurier. Bislang gestaltete sich dieses Unterfangen recht schwierig, da sowohl die Bürgerinitiative als auch das Bergbauunternehmen auf ihrem Recht beharrten. Zwar gab es im Zuge eines inzwischen abgeschlossenen Petitionsverfahrens einige Fortschritte. Allerdings sieht die Protestbewegung vor allem bei den Sprengungen und der Staubimmission nach wie vor Handlungsbedarf. Zum Vergleich: Bereits vor wenigen Jahren hatten sich die Menschen im gut 20 Kilometer entfernten Gebelzig gegen einen Gesteinsabbau zur Wehr gesetzt, da sie unter anderem aufgrund der damit verbundenen Detonationen Schäden an ihren Häusern befürchteten. Bürgermeister Matthias Seidel ist sauer. Er sieht sich mit den Problemen allein gelassen: „Ein Geben und Nehmen seitens des Bergbauunternehmens wird hier nicht gepflegt.“
Der Freistaat hingegen streicht weiterhin Geld aus dem laufenden Tagebaubetrieb ein. Im Fall Pließkowitz verdient er über die Feldes- und Förderabgabe circa 100.000 Euro pro Jahr, hieß es aus der Gemeindeverwaltung.
Kommentare zum Artikel "Landesamt überprüft Sprenggutachten"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Auch bei uns hat Dr. Müller sein Unwesen getrieben, bis es zu einem Sprengunfall kam. Auch bei uns sind seine Sprenggutachten sehr zweifelhaft.
Aussage von Herrn Müller in einem Gutachten: " So gesehen, sind die Anhaltswerte der DIN 4150, Teil 2 willkürliche Festlegungen, die eher ein demokratisches Rechtsempfinden unterstützen, als einer fachlichen, objektiven Beurteilung standhalten. Nun haben wir den Gutachter Ulf Lichte aus Leipzig, welcher dieses Gutachten als Grundlage für seine Arbeit nimmt.
Mit freundlichen Grüßen