Landkreis Bautzen: Baumärkte mit Gartencenter dürfen öffnen
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Bautzen. Demnach sind Gartenmärkte von der generellen Schließungsanordnung der Bundesnotbremse ausgenommen und zugleich ist geregelt, dass diese Ladengeschäfte ihr übliches Sortiment weiterhin verkaufen können.
Eine Teilschließung von kombinierten Bau- und Gartenmärkten ist also vom Gesetz nicht vorgesehen. Zudem ist unklar, ob einzelne Artikel im Sortiment von kombinierten Märkten dem Bau- oder Gartenbereich zuzuordnen sind. Eine Öffnung von kombinierten Baumärkten in Brandenburg in direkter Nachbarschaft zum Landkreis Bautzen würde zudem zu Einkaufstourismus und damit zu erhöhter Mobilität führen. Dies gilt es ebenfalls zu vermeiden, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Bautzen.