Neue Corona-Verordnung: 2G-Plicht und offene Schulen

Immer mehr Menschen empfinden Corona als arge Belastung. Sie wünschen sich wieder mehr Normalität. Der Freistaat will zumindest Geimpften und Genesenen diese geben.
Region. Seit Montag regelt eine neue Corona-Verordnung das Zusammenleben im Freistaat. Neu ist, dass bereits während der momentanen Vorwarnstufe bezogen auf die Auslastung der Krankenhäuser in einigen gesellschaftlichen Bereichen eine 2G-Pflicht gilt.
Wie das Bautzener Landratsamt stellvertretend mitteilte, betrifft dies die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken sowie sämtliche Großveranstaltungen. Ausnahmen würden für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sowie Personen gelten, die sich aufgrund einer „medizinischen Kontraindikation“ nicht impfen lassen können. Für diese Gruppen sei ein tagesaktueller Testnachweis erforderlich. Schüler würden dabei aufgrund der Schultestungen als getestet zählen und müssten keinen gesonderten Testnachweis erbringen. Ungeimpfte Beschäftigte in den 2G-Bereichen hingegen würden einen Test benötigen.
Ferner können dem neuen Regelwerk zufolge landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte stattfinden. Dabei seien Flanierbereiche von Verweilbereichen abzutrennen. Sie dürfen von bis zu 1.000 Personen besucht werden, um keine 2G-Regel umsetzen zu müssen.
Unabhängig davon gilt für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr eine FFP-2-Maskenpflicht, wie das Bautzener Landratsamt weiter informierte. Schüler wiederum seien hiervon ausgenommen. Sie bräuchten lediglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bei der Benutzung von Bus und Bahn.
Allein im Landkreis Bautzen lag mit Stand Montag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 662,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. 99 Menschen wurden in Kliniken, die sich im Einzugsbereich der Kreisverwaltung befinden, behandelt.
Auch bei Überlastungsstufe: Schulen und Kitas bleiben offen
Unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern können Schulen und Kindertageseinrichtungen regulär geöffnet bleiben. Das sieht die neue Schul- und Kita-Corona-Verordnung des Freistaates vor. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser sei darin entfallen. Klassen- und Schulschließungen sowie Wechselunterricht könnten dennoch im Einzelfall bei Ausbruchsgeschehen angeordnet werden, hieß es. Da in Sachsen aktuell die Vorwarnstufe bei der Klinikauslastung gilt, müssten in weiterführenden Schulen auch im Unterricht weiterhin Masken getragen werden.