OB-Wahlen in Bautzen: So wird man Kandidat
Wessen Name zur Bautzener Oberbürgermeisterwahl auf den Stimmzetteln stehen wird, entscheidet sich spätestens Mitte April. Foto: Archiv
Bautzen. Wer will, wer hat noch nicht: In Bautzen ist das Amt des Stadtoberhauptes offenbar begehrter als gedacht. Nachdem sich jüngst fünf Kandidaten für die anstehende Oberbürgermeisterwahl im Oberlausitzer Kurier zu Wort gemeldet haben, spielen offenbar weitere mögliche Bewerber mit dem Gedanken, sich am 12. Juni dem Votum der Einwohner zu stellen. Doch wie kann die- oder derjenige sichergehen, dass am Tag des Urnengangs der entsprechende Name auf dem Stimmzettel erscheint?
„Für jeden Bewerber ist bei der Gemeindewahlleiterin ein Wahlvorschlag mit den entsprechenden Anlagen abzugeben“, weiß Rathaussprecher Markus Gießler. „Im Kommunalwahlgesetz findet man die genauen Voraussetzungen. Potenzielle Bewerber können sich auch mit Fragen dazu gern an die Gemeindewahlleiterin wenden. Wahlvorschläge lassen sich nach der Bekanntmachung der Durchführung der Wahl einreichen. Das wird voraussichtlich ab dem 19. Februar der Fall sein.“
Wie er weiter ausführt, benötigen in erster Linie Einzelkandidaten 100 Unterstützungsunterschriften. Um diese leisten zu können, müsse die Meldestelle aufgesucht werden. Stichtag sei der 7. April, 18.00 Uhr. Bis dahin sollten alle Kandidaturen vorliegen. „Die abgegebenen Wahlvorschläge werden im Anschluss geprüft, und der Gemeindewahlausschuss entscheidet nach Einreichungsschluss bis spätestens 14. April über die Zulassung der Wahlvorschläge“, sagte Markus Gießler. „Außerdem bestimmt er die Reihenfolge auf dem Stimmzettel.“
Und noch etwas ließ der Rathausmitarbeiter nicht unerwähnt: „Es gibt keine Qualifikationsvoraussetzungen für das Amt des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin.“ Die Bewerber müssten lediglich zwischen 18 und 64 Jahre alt sein.