Oberlausitzer Landkreise profitieren von Bußgeldern
Die Polizei ahndete während der Corona-Pandemie etliche Verstöße gegen die von der Landesregierung erlassenen Einschränkungen. Foto: M. Wehnert
Region. Land und Bund haben mit ihren erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Erregers dafür gesorgt, dass ordentlich Geld in die klammen Kassen der Oberlausitzer Landkreise gespült wird.
Allein in den ersten zwei Pandemie-Jahren strich das Landratsamt in Görlitz eigenen Angaben zufolge die stolze Summe von 440.000 Euro ein. In der Bautzener Kreisverwaltung hingegen fielen die Einnahmen aus geahndeten Verstößen gegen die Corona-Regeln nicht so üppig aus. Wie eine Sprecherin mitteilte, kamen dort bislang rund 250.000 Euro zusammen. Auch in den ersten Wochen des neuen Jahres will der Geldregen nicht abreißen. „Bisher sind 90 Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingegangen, wobei täglich neue hinzukommen“, erklärte die Landratsamtsmitarbeiterin. „Wie hoch der Betrag ist, können wir im Voraus nicht sagen, da jeder Fall geprüft werden muss.“ Aus Görlitz hingegen gibt es eine konkrete Antwort auf die Frage, wie viel Geld der Landkreis im Zuge der ersten Wochen des neuen Jahres erwartet. Circa 5.000 Euro könnten zusammenkommen, hieß es. Fest steht: Die Einnahmen müssen nicht zweckgebunden verwendet werden. Sie gehen in den allgemeinen Haushalt der Landkreise ein.
Was aber war dem vorausgegangen? Die Görlitzer Verwaltung hat die ihr bekannten Verstöße aufgelistet. Demnach wurden unter anderem das Verlassen der Häuslichkeit ohne triftigen Grund, das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Nichteinhalten des Mindestabstandes, der Verstoß gegen das Verbot von Ansammlungen, Verstöße gegen das verhängte Alkoholkonsumverbot oder auch die Nichteinhaltung der häuslichen Isolation im Fall eines Kontaktes zu einem auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Mitmenschen bestraft.
Doch nicht jeder, der für eine der Ordnungswidrigkeiten belangt wurde, akzeptiert diese auch. „Es sind 867 Einsprüche bei uns eingegangen“, erklärte die Sprecherin des Görlitzer Landratsamtes. „Kann dem Einspruch von uns nicht abgeholfen werden, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.“ In Bautzen ist diese Verfahrensweise ebenso gängige Praxis, wie zu erfahren war – ohne jedoch eine genaue Angabe zur Anzahl der Einsprüche zu erhalten.