Planungen für Wasserkretscham nehmen Gestalt an
Die Brücke über das Löbauer Wasser stellt ein Nadelöhr auf dem Weg zwischen Löbau und der BAB 4 dar. Foto: Uwe Menschner
Wasserkretscham. Der Freistaat Sachsen will die Brücke im Zuge der Staatsstraße 112 bei Wasserkretscham erneuern. Unlängst lagen die entsprechenden Pläne öffentlich aus. Der Oberlausitzer Kurier fasst sie zusammen.
Worum geht es eigentlich?
Ende August 2021 wurde die Brücke der Staatsstraße 112 über das Löbauer Wasser im Bereich der Ortsdurchfahrt Wasserkretscham für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und einer Breite von mehr als 2,10 Metern gesperrt. Das Landesamt für Straßen und Verkehr (Lasuv) als zuständige Behörde begründete diese Maßnahme mit dem „aktuellen Bauzustand“ der Brücke. Laut dem Erläuterungsbericht im Zuge der Planfeststellung weist das Bauwerk „Risse, Ausbruchstellen, Betonabplatzungen, Wasserschäden und noch weitere Schäden“ auf. Die Bordsteine im Brückenbereich seien locker und schadhaft, da sie aufgrund der schmalen Fahrbahnplatte häufig von Lkw überfahren wurden. Auch die Leitungen und Schutzrohre der Versorgungsunternehmen weisen demnach Schäden auf. Die Brücke in Wasserkretscham stammt aus dem Jahre 1946 und wurde 1990 saniert. Bei einer Prüfung im Jahre 2018 ergab sich die Bauzustandsnote 3,0, gleichzusetzen mit „nicht ausreichender Bauwerkszustand.“ Die schlechtest mögliche Note ist die 4. Bereits zur Sperrung im August 2021 kündigte das Lasuv an, dass die Planung für die Erneuerung der Brücke bereits fortgeschritten sei. Finanziert werden solle sie über das vom Freistaat Sachsen 2014 aufgelegte „100-Bauwerke-Programm.“ Die Kosten werden auf circa 2 Millionen Euro geschätzt.
Welche Bedeutung hat die Brücke?
Die Staatsstraße S 112 stellt einen wichtigen Zubringer zur Bundesautobahn 4 dar, sie führt (im weiteren Verlauf über die von Reichenbach kommende S 111) zur Anschlussstelle Weißenberg. Solange die B 178 neu nicht fertig gestellt ist, läuft über sie die schnellste Verbindung zwischen Löbau und der BAB 4. Die letzte Verkehrszählung datiert aus dem Jahre 2015, damals befuhren innerhalb von 24 Stunden etwa 2500 Fahrzeuge den Bereich. Als hoch schätzte das Landesamt für Straßen und Verkehr den Schwerlastanteil von 16 Prozent ein. Die Landesverkehrsprognose des Freistaates Sachsen sagt allerdings eine sinkende Bedeutung voraus: So sollen demnach 2030 am Tag nur noch 1500 Fahrzeuge, davon 300 Lkw, Wasserkretscham passieren. Vorausgesetzt wurde dabei allerdings die Vollendung der B 178 bis zur Anschlussstelle Weißenberg.
Wie läuft der Bau ab, und was verbessert sich ?
Das Landesamt für Straßen und Verkehr rechnet mit einer Gesamtbauzeit von etwa 20 Monaten. Das beginnt mit Baumfällungen und dem Aufbau eines Amphibienzauns. Für Radfahrer und Fußgänger wird eine Behelfsbrücke errichtet, für Kraftfahrzeuge erfolgen die Arbeiten unter Vollsperrung. Für den eigentlichen Brückenneubau veranschlagt das Lasuv vier Monate. In diesem Zuge wird die Fahrbahn von derzeit 6 auf 6,50 Meter verbreitert. Der von Weißenberg kommende Radweg, der bislang vor der Brücke endet, soll künftig über diese hinweg führen. Die bestehenden Bushaltestellen sollen „sinnvoll“ durch Gehwege angebunden werden. Das Ortseingangsschild für Wasserkretscham wird an die Einmündung in die S 111 versetzt, sodass künftig der gesamte Ausbaubereich als Ortslage zählt und mit Höchstgeschwindigkeit 50 befahren werden darf. Das „häufige Queren der S 112 durch Fußgänger und Radfahrer an unübersichtlichen Stellen“ soll durch diese Maßnahmen reduziert werden.
Warum ist das Planfeststellungsverfahren überhaupt erforderlich?
Diese Frage hat sich auch der Landtagsabgeordnete Tobias Keller (AFD) gestellt und eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Darin nimmt er Bezug auf die „vergleichbare“ Erneuerung der Brücke über das Kuppritzer Wasser in Wurschen, für die auch keine Planfeststellung durchgeführt wurde. Laut Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) ist der Verzicht auf die Planfeststellung nur im Ausnahmefall möglich. So, wenn Einvernehmen mit allen betroffenen Grundstückseigentümern besteht und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Beides liege im Falle von Wasserkretscham nicht vor, sodass das Planfeststellungsverfahren „zwingend erforderlich“ sei.
„Verfahren werden dort beschleunigt, wo dies rechtlich möglich ist. Die Straßenbauverwaltung hat sich bei Baumaßnahmen trotzdem weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben zu halten“, so Dulig. Wann das Verfahren abgeschlossen und mit dem Bau begonnen werden kann, lässt sich nicht seriös prognostizieren.