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Verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt

Verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt

Die Bundespolizei hat in Bautzen und Kirschau verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt - und startet eine Aufklärungskampagne.

Bautzen/Schirgiswalde-Kirschau. Die Bundespolizei hat in Bautzen und Kirschau verbotenes Feuerwerk beschlagnahmt und startet wieder eine Aufklärungskampagne in der Oberlausitz. Darüber informiert die Bundespolizeiinspektion Ebersbach.

Bundespolizisten kontrollierten am 19. November 2024 am Bahnhof in Bautzen um 15.45 Uhr einen 15-jährigen Deutschen, der gefährliche Böller dabei hatte, von denen einer der Feuerwerkskategorie F4 angehört und den nur geschulte Feuerwerker ab 21 Jahren besitzen dürfen. Bei den anderen elf Knallern, darunter ein Dum-Bum-Böller, handelt es sich um gänzlich ungeprüftes und verbotenes Feuerwerk, erklärt die Bundespolizei. Der Jugendliche wurde an seine Mutter übergeben.

Am gleichen Tag wurde in Kirschau um 18.30 Uhr ein 38-jähriger deutscher Autofahrer kontrolliert. Er hatte fünf Feuerwerksbatterien dabei, die er auf einem benachbarten Grenzmarkt gekauft hatte. Diese sind mit der Feuerwerkskategorie F3 klassifiziert und dürfen nur Erwachsene mit einem Befähigungsnachweis besitzen, welchen der Mann nicht vorlegen konnte.

In beiden Fällen wurden Anzeigen geschrieben und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Bundespolizei Ebersbach setzt auf Prävention

Seit einigen Tagen ist die Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Jessica Große, wieder an zahlreichen Schulen und auch bei Jugendfeuerwehren in den Landkreisen Bautzen und Görlitz unterwegs, um über die Gefahren aufzuklären, die von verbotenem Feuerwerk ausgehen und beim falschen Umgang mit geprüftem Feuerwerk bestehen. Auch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf führt im Landkreis Görlitz Aufklärungsunterricht durch.

Jedes Jahr kommt es immer wieder zu schweren Unfällen und auch Todesfällen, weil die Gefährlichkeit von Feuerwerk unterschätzt wird. So befindet sich in vielen Böllern kein Schwarzpulver, sondern ein sprengstoffähnlicher Blitz-Knallsatz, der in kleinsten Mengen Gliedmaßen abtrennen kann.

Außerdem dürfen Kugelbomben aufgrund des großen Explosionsradius niemals am Boden gezündet werden. Bei ihnen handelt es sich um Höhenfeuerwerk, das nur von Feuerwerkern abgefeuert werden darf. Auch da kann es zu schlimmsten Verbrennungen und dem Verlust des Augenlichts kommen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Kauf und Gebrauch von verbotenem sowie ungeprüftem Feuerwerk. Außerdem wird im Rahmen der mobilen Grenzkontrollen auf Verstöße geachtet. "Seien Sie Vorbild für unsere Kinder und Jugendlichen – halten Sie sich an die Vorgaben zum Alter und kaufen nur geprüftes Feuerwerk der Kategorien F1 und F2", appelliert die Bundespolizei.

Redaktion / 21.11.2024

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