Polizeimeldungen vom 29.08.2016

Verhaftung abgewendet
BAB 4, Dresden - Görlitz, Anschlussstelle Uhyst am Taucher
Ein Mann hat am Samstagmorgen auf dem Pendlerparkplatz bei Uhyst mit Mühe und Not seine Verhaftung abwenden können. Eine Streife der Autobahnpolizei kontrollierte den Autofahrer. Dabei fiel den Beamten auf, dass gegen den 43-Jährigen bereits zwei Vollstreckungshaftbefehle bestanden. Er hatte gerichtlich verhängte Strafen nicht beglichen. Nun stand er vor der Wahl: Entweder die geforderten rund 1.300 Euro vor Ort begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis antreten. Der Betroffene zahlte - und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.
Begeben Sie sich in das Gefängnis…
Großpostwitz, OT Ebendörfel, Bautzener Straße
Eine Zivilstreife hat am Sonntagabend in Ebendörfel die Insassen eines Autos kontrolliert. Dabei fiel den Beamten auf, dass gegen den 44-jährigen Beifahrer bereits zwei Haftbefehle bestanden. Der widerholt mit Drogendelikten in Erscheinung getretene Mann hatte eine mehrmonatige Haftstrafe nicht angetreten. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung und eines Rucksacks fanden die Ermittler Utensilien für den Drogenkonsum sowie eine geringe Menge Crystal. Die Polizisten verhafteten den 44-Jährigen und überstellten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Nicht angezeigte Musikveranstaltung
Arnsdorf, Karswald
Eine offenbar nicht erlaubte Techno-Party hat den Anwohnern von Arnsdorf und Umgebung in der Nacht zu Sonntag den Schlaf geraubt. Etwa 40 Anrufe gingen im Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion zu den Ruhestörungen ein. Offenbar mit geplantem, organisatorischem Aufwand hatte man mit mehreren Lkws Notstromaggregate sowie Lautsprecheranlagen in den Wald gefahren und mit hämmernden Bässen in Betrieb genommen. Der Polizei gegenüber gab sich niemand als Veranstalter zu erkennen. Trotz der Waldbrandgefahr hatten einige der rund einhundert Partygänger Lagerfeuer im Wald entfacht. Die Beamten protokollierten die Verstöße, nahmen die Personalien einiger Gäste auf und beendeten am Vormittag die Veranstaltung. Im Nachhinein wird durch die zuständige Behörde zu prüfen sein, wer für die Veranstaltung verantwortlich war.