Präsenzunterricht bleibt für Dresden oberste Maxime
Bilder von verwaisten Klassenzimmern soll es auch in der Lausitz so schnell nicht wieder geben. Mit der neuen Corona-Verordnung gewährleistet die Staatsregierung weiterhin Präsenzunterricht. Foto: Archiv
Region. In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet auch in den kommenden Wochen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt. Außerdem gilt für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin die Schulbesuchspflicht. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor, die am Dienstag vom Kabinett in Dresden verabschiedet wurde. Die Maßnahmen treten Donnerstag in Kraft und gelten bis zum 20. Oktober.
„Der Präsenzunterricht bleibt für uns oberste Maxime“, sagte in dem Zusammenhang Kultusminister Christian Piwarz. Zu Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb komme es erst bei Erreichen der Überlastungsstufe in den Krankenhäusern. Aber auch dann seien keine flächendeckenden Schulschließungen vorgesehen. Regelmäßige Corona-Tests an den Bildungseinrichtungen und das Tragen von Masken in bestimmten Situationen würden hingegen notwendig bleiben.
Antigen-Selbsttests bleiben kostenlos
Für den Schul- und Kitabesuch müssen sich Personen zweimal wöchentlich testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist der Test lediglich einmal wöchentlich notwendig, teilte das Ministerium mit. „Die Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt“, versicherte Christian Piwarz. Für Sitzungen der Schulkonferenz oder der Eltern- und Schülergremien sowie auch für Eltern-Lehrer-Gespräche müssten hingegen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden. Geimpfte und Genesene seien von der Testpflicht ohnehin befreit, ebenso Kinder in Krippen und Kindergärten.
Maskenpflicht im Unterricht ab 35er Inzidenz
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 müssen Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen sowie Lehrkräfte eine Maske auch im Unterricht tragen. Primarschüler bleiben davon befreit.