Prävention und Abschreckung: Wer 30 Jahre zahlen muss
Auf dem Bahnhof Niesky haben Vertreter von DB und Bundespolizeiinspektion ein Transparent mit einer Gefahrenwarnung angebracht. Diese Kollegen führen auch Präventionsgespräche in der Oberschule sowie im Gymnasium Niesky. Foto: René Schulze
Niesky. Bei einem Treffen am Montag auf dem Bahnhof Niesky haben Vertreter von DB, Bundespolizei sowie der Stadt Niesky noch einmal Präventionsarbeit in Sachen von Gefahren im Bahnbetrieb besprochen. Hintergrund war der neuerliche Vorfall mit einem Vierzehnjährigen, der am 25. November auf dem Dach eines in Niesky abgestellten Güterwaggons einen Stromschlag erhielt.
„Selfies auf Gleisen, die Sogwirkung eines passierenden Zuges oder geschlossene Schranken (...) sind nur ein paar Beispiele für unterschätzte Gefahren in der Nähe von Bahnanlagen“, fasste Martin Giese vom Sachgebiet Ordnung/Sicherheit die Eckpunkte zusammen.
Auch durch das Auflegen von Steinen auf das Gleis komme es immer wieder zu schweren Unfällen. Die entstehenden Splitter könnten als Geschosse Menschen verletzen und Schiene sowie Räder beschädigen.
Während Steckdosen im Haushalt unter einer Spannung von 230 Volt stehen und ein Kontakt mit dem Stromnetz im Normalfall glimpflich verläuft, stehen die Oberleitungen der DB unter einer Spannung von 15.000 Volt. Bei verbotenen Kletteraktionen kann es ab einer Annäherung von drei Metern an die Leitungen zu oft tödlichen Spannungsüberschlägen auf den Körper kommen.
Übrigens: Für Sachbeschädigungen an Bahnanlagen wie Graffitisprayen haften nicht die Eltern, sondern ab sieben Jahren der Verursacher selbst. Da im Normalfall in jungem Alter nicht genug Geld für solche Schäden vorhanden ist, kann die Bahn Menschen dafür 30 Jahre zur Kasse bitten.
Jens Hoffmann, Vater eines vor zwei Jahren in Niesky durch Stromschlag lebensgefährlich verletzten Jungen bestätigte gegenüber der Redaktion, dass die Klinik in Dresden bereits um einen Kontakt zu seinem Jungen im Rahmen der psychologischen Aufarbeitung bat.
Kommentare zum Artikel "Prävention und Abschreckung: Wer 30 Jahre zahlen muss"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Ohne Worte.
Es ist jedem Menschen bekannt, daß keine unbefugten Personen sich in der Nähe von Gleisanlagen aufzuhalten haben, dafür gibt es die entsprechenden Absperrungen, Warnschilder und viele andere Maßnahmen. Aber wenn Kinder oder Jugendliche denken, es wäre "cool" sowas zu machen, fehlen mir jegliche Worte und wenn sie Langeweile haben, sollen sie sich lieber sportlich betätigen, egal auf welche Art und Weise, oder einfach mal der Apell an die Eltern dieser Zeit, einfach mal das Handy entziehen.