Rietschen. Das Landratsamt Görlitz wird gegenwärtig keine weitere artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des auffälligen Wolfes beantragen. Die Voraussetzungen dafür lägen derzeit nicht vor, teilte die Behörde mit. Wolf „Pumpak“ sei seit Längerem nicht mehr gesichtet worden.
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hatte Mitte Januar 2017 das Einvernehmen zur Ausnahmegenehmigung des Landkreises Görlitz zum Abschuss des auffälligen Wolfes erklärt. Diese Genehmigung war zeitlich und räumlich begrenzt und endete am 19. Februar, 24.00 Uhr.
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