Rathaus verschickt demnächst neue Steuerbescheide
Da kommt wenig weihnachtliche Stimmung auf: Bald verschickt die Rathausmannschaft neue Steuerbescheide. Foto: Archiv
Bautzen. Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibende in der Spreestadt haben sich auf höhere Kosten einzustellen. Nachdem im September neue Steuersätze für das Jahr 2022 beschlossen wurden, will die Kommune nun eigenen Angaben zufolge die entsprechenden Bescheide verschicken. Voraussichtlich im Januar soll das passieren. Um die 15.000 sind es an der Zahl.
Im Fall der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird der Hebesatz von 420 auf 460 steigen, erklärte eine Rathaussprecherin. „Umgerechnet in reale Geldwährung ergeben sich daraus für die Stadt etwa 400.000 Euro Mehreinnahmen. Den Hausbesitzer kostet die Veränderung zwischen 12 und 24 Euro im Jahr. Bei Betrieben und Einkaufscentern kann die Belastung nicht zuletzt wegen der Flächengröße erheblich höher ausfallen.“ Unternehmen wiederum, die aufgrund eines erzielten Gewinns Gewerbesteuern zahlen müssen, erwartet eine Anhebung des seit 1996 unverändert gebliebenen Hebesatzes von 400 auf künftig 420. Dadurch verspricht sich die Stadt ein Plus von etwa 846.000 Euro. „Im Durchschnitt liegt der Hebesatz in sächsischen Städten aktuell bei 410. In Görlitz oder Zittau beispielsweise sind es schon längst 420. Spitzenreiter ist Leipzig mit 460“, rechtfertigte die Rathausmitarbeiterin die Entscheidung vom September. Und sie gab noch einen Hinweis: „Sofern Betroffene ihre Steuerschuld über ein SEPA-Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag tilgen, müssen die Anweisungen entsprechend angepasst werden.“
Post für Hund und Herrchen
Die Anpassung der Hebesätze soll dazu beitragen, das Finanzdefizit der letzten Jahre auszugleichen. Allein mit den Ersparnissen sei das auf Dauer nicht möglich, hieß es vonseiten der Stadt. Zudem habe sie sich von nicht näher genannten Projekten verabschiedet und Vorhaben reduziert.
Mit Beginn des neuen Jahres erhalten auch mehrere Hundebesitzer in Bautzen Post von der Stadtverwaltung. „Der Brief wird neben dem Steuerbescheid auch eine Steuermarke mit sich führen, die gut sichtbar am Halsband des Tieres anzubringen ist“, erklärte die Sprecherin der Stadtverwaltung. „Auf diese Weise sparen sich die etwa 1.000 Hundebesitzer den Weg aufs Amt.“ Laut Satzung gilt als Hundehalter, wer ein oder mehrere Hunde im eigenen Haus oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat. Aber auch wer einen Vierbeiner länger als drei Monate pflegt oder nur zur Probe hält, wird steuerpflichtig. Weitere Informationen zum Thema sind unter www.bautzen.de zu finden. Dort gibt es auch die aktuellen Festlegungen der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit und eine topographische Karte mit Hundefreilaufflächen.