Rote Karte für Bahntochter
Den Bahnhof in Bautzen und viele weitere Haltepunkte in der sächsischen Lausitz werden nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Personenzüge der Deutschen Bahn anfahren. Foto: Archiv
Region. Im Streit um die Vergabe von Eisenbahnleistungen im Ostsachsennetz hat das Oberlandesgericht Dresden jetzt eine Entscheidung gefällt. Demnach ist die Bahntochter Start Ostsachsen GmbH auszuschließen. Das teilte am Freitag der Verkehrsverbund ZVON mit. Sprecherin Sandra Trebesius: „Am 31. Januar fand in öffentlicher Sitzung die mündliche Verhandlung zur Vergabe von Eisenbahnleistungen im Ostsachsennetz statt. Heute hat das Gericht seine Entscheidung verkündet: Die Beschwerde der Start Ostsachsen GmbH wird abgewiesen. Damit wird die am 30. Oktober 2018 von der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beschlossene Entscheidung bestätigt.“
Nun würden die Gremien aller beteiligten Aufgabenträger einen neuen Vergabebeschluss herbeiführen. Die Sitzungen zur Beschlussfassung der Aufgabenträger seien bereits anberaumt und finden im März statt.
Hintergrund: Die vier Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), der Liberecký kraj (LK) und der Ústecký kraj (ÚK) - beabsichtigen, die Leistungen im Ostsachsennetz zum 14. Dezember 2019 neu zu vergeben. Im Ergebnis des vorangegangenen Wettbewerbsverfahrens wolten die Aufgabenträger Ende April 2018 den Zuschlag auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH - eine Tochter der DB Regio AG - erteilen. Gegen diese Entscheidung hatte der unterlegene Bieter, die Länderbahn, die mit ihren Trilex-Triebwagen in der Region verkehrt, vor der Vergabekammer Sachsen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Die Vergabekammer Sachsen erließ daraufhin den Beschluss, dass der Zuschlag nicht auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH erteilt werden darf. Dagegen hatte wiederum die Bahntochter Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt.
Zum Ostsachsennetz gehören die Strecken Dresden – Bautzen – Görlitz, Görlitz – Bischofswerda, Dresden – Zittau – Liberec, Dresden – Ebersbach – Zittau sowie Liberec – Zittau – Varnsdorf – Seifhennersdorf.
Kommentare zum Artikel "Rote Karte für Bahntochter"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Nein, die Bahn kann dem Trilex nicht verbieten, die Schienen zu nutzen, da es in Deutschland eine Netzneutralität gibt und DB Netz daher verpflichtet ist, jedem EVU mit entsprechender Zulassung neutral Zugang zum Netz zu geben.
Da die Schienen der DB gehören konnte die DB ja die Trilex verbieten diese zu befahren