Sachsen fährt das öffentliche Leben wieder runter
Für zahlreiche Arbeitnehmer im Freistaat könnte in Kürze schon wieder Heimarbeit angesagt sein. Das sieht eine der Maßnahmen der Landesregierung im Kampf gegen die vierte Corona-Welle vor. Foto: Symbolbild/Archiv
Region. Angesichts der angespannten Corona-Lage sollen von Montag an bis voraussichtlich 12. Dezember in Sachsen weitgehende Maßnahmen greifen. Am Abend liefen dazu noch Abstimmungen im Kabinett.
Wie aus Medienberichten hervorgeht, erhalten dann nur noch geimpfte und als genesen geltende Personen Zutritt in Restaurants und Einzelhandelsläden. Davon ausgenommen seien aber Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Drogerien oder Apotheken. Wie Sozialministerin Petra Köpping sagte, werden Kultur- und Freizeiteinrichtungen auf bestimmte Zeit komplett geschlossen. Das betreffe etwa Diskotheken, Bars und Sporteinrichtungen. Ausnahmen gäbe es etwa für den Schulsport sowie Vereinssport für Kinder bis 16 Jahre. Darüber hinaus werden nach Auskunft von Wirtschaftsminister Martin Dulig in Sachsen in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte stattfinden.
3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Gotteshäusern
Wie die lokale Tageszeitung auf ihrer Internetseite berichtet, soll es für Ungeimpfte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzen von mehr als 1.000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ein Ausgehverbot geben. Das würde mit Stand Freitag auch den Landkreis Bautzen betreffen. Zugang zu Betrieben in Sachsen soll fortan ausschließlich Geimpften, Genesenen und Getesteten gewährt werden, berichtet das Blatt weiter. Das Einhalten dieser Regeln müsse durch den Arbeitgeber kontrolliert werden. Zudem soll eine Homeoffice-Pflicht gelten, sofern es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe für die Anwesenheit gibt. Auch in Gotteshäuser gilt vorerst die 3G-Regel. Geschlossen werden müssen hingegen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze für touristische Zwecke. Erlaubt bleiben mit 3G-Regel Übernachtungen bei nicht touristischen Anlässen wie etwa Dienstreisen.
Laut MDR sind ferner körpernahe Dienstleistungen verboten. Ausnahmen würden für Friseure gelten, die unter 2G-Bedingungen öffnen dürfen. Auch medizinische Behandlungen seien weiterhin möglich. Hinzukämen Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen sich nur noch ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren zählen dabei nicht mit.
Polizei soll Einhaltung von Maßnahmen kontrollieren
Die Polizei soll mehr als bisher die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren, ließ indes Ministerpräsident Michael Kretschmer wissen. In der neuen Corona-Verordnung solle jede Regel auch mit einem entsprechenden Bußgeld für die Nichteinhaltung gekennzeichnet werden. Außerdem werde man gezielt und mit drastischen Strafen gegen die Fälschungen von Impf- und Genesenen-Nachweisen vorgehen.
Im Laufe des Samstages soll die neue Corona-Verordnung hier veröffentlicht werden.
Schulen und Kitas bleiben geöffnet - Schulpflicht wird ausgesetzt
Trotz der weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Zudem wird für alle Schülerinnen und Schüler bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Einen Anspruch auf Beschulung in der Lernzeit zuhause gibt es jedoch nicht. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die ab kommendem Montag gelten wird.
Das Regelwerk sieht vor, dass in Grund- und dem Primarbereich von Förderschulen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen gäbe es für die Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 29. November, spätestens dann sei der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte seien damit in den Kindertageseinrichtungen nicht mehr möglich.
Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden, wie das Kultusministerium informierte. Die Abmeldung müsse durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage komme nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zuhause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gäbe es jedoch nicht. Das sei in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.
Bestehen bleiben hingegen die Testpflicht sowie die Maskenpflicht im Unterricht. Letztere gilt für alle Schüler ab der Klassenstufe 5.