Schülerdemo für die Ukraine: Ein Hoch der Symbolpolitik
Bis kurz vor Zeremoniebeginn gab es den harten Schnitt auf der Brücke. Links von Rafal Gronicz Kinder ohne Maske, rechts von ihm nur deutsche Kinder mit Masken. Foto: Till Scholtz-Knobloch
Görlitz. Anlässlich des Besuches des neuen polnischen Konsuls in Berlin, Marcin Król, haben hunderte Jugendliche aus Deutschland, die bis hinauf zum Görlitzer Untermarkt standen – und nur wenige Schritte bis zum polnischen Brückenkopf einige polnische Schüler – eine gemeinsame Friedensbekundung mit ukrainischen Farben abgehalten. Zu der Friedensdemonstration mit den Stadtoberhäuptern Octavian Ursu (Görlitz-West) und Rafal Gronicz (Görlitz-Ost) sowie Konsul Król, hatten Görlitzer Schulen Schülern am Mittwoch, 9. März, freigegeben. Die Schüler wurden von zahlreichen Lehrern jedoch laufend begleitet und unter deutschen Schülern die Maskenpflicht kontrolliert, während in den geschlossenen Schulräumen der Unterricht bereits wieder ohne Masken abgehalten wird.
Der Niederschlesische Kurier fragte beim Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung an, welche Demonstrationen „schulischen Segen“ erhalten. Das Amt betont: „Die aktuelle Situation ist mit dem Ausnahmezustand von 9/11 zu vergleichen (...) Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen sich demokratisch verhalten und daher ist es auch nachvollziehbar, dass sie sich an dieser Menschenkette beteiligen möchten.“ Nach umfassender Schülerbefragung lag die Initiative jedoch bei Schulen, auch wenn das Landesamt betont: „Sie ist auch keine schulische Veranstaltung.“ Der Niederschlesische Kurier wollte daher wissen: Welche Formalien müssen Eltern einhalten, die ihr Kind im Sinne ihres Erziehungsauftrages zu einer anderen – nicht von der Schule empfohlenen – Demonstration während der üblichen Unterrichtszeit mitnehmen möchten? Das Amt betont: „Entscheidungen zur Befreiungen vom Unterricht werden entsprechend der Schulbesuchsordnung an der jeweiligen Schule getroffen. Dies gilt auch für die Teilnahme an Demonstrationen.“ Doch sind Eltern noch die eigentlichen Erziehungsberechtigten, wenn drohende Stigmatisierungen auch Konformitätszwänge auslösen?