Ton-Tagebau in Guttau wird erweitert
So wie hier aus dem Südfeld soll auch aus dem Ostfeld ein naturnahes Gewässer entstehen. Foto: Uwe Menschner
Das Sächsische Oberbergamt hat die Pläne bereits genehmigt. Der Oberlausitzer Kurier beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Guttau. Das Sächsische Oberbergamt hat den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Tontagebaus im Bereich Guttau-Neudörfel genehmigt und einen Planfeststellungsbeschluss gefasst. Der OLK beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Was ist genau bei der Erweiterung geplant?
Die P-D Industriegesellschaft will zwischen dem Alten Fließ und der Staatsstraße 110 im Abbaufeld Neudörfel Ton gewinnen. Dieses Abbaufeld hat eine Fläche von 13 Hektar. Ziel ist laut dem vom Sächsischen Oberbergamt ausgefertigten Planfeststellungsbeschluss „die möglichst vollständige Ausnutzung der hochwertigen Lagerstätte“. Hinzu kommt die sogenannte Wiedernutzbarmachung des Ost- und des Südfeldes, bei der ein intaktes Landschaftsbild geschaffen werden soll. Das Unternehmen gehört zur Preiss-Daimler-Gruppe und hat seinen Sitz in Wetro (Gemeinde Puschwitz). Dort betreibt es die weithin bekannten Feuerfestwerke. Dafür benötigt die P-D Industriegesellschaft „feuerfeste, keramische und für Abdichtungen geeignete Tone“, die sie im Tontagebau am Standort Guttau gewinnt. Ein weiterer wichtiger Abnehmer ist das in unmittelbarer Nähe ansässige Creaton-Dachziegelwerk.
Wie hat sich der Tonabbau
in Guttau bislang entwickelt?
Der Abbau erfolgte laut Genehmigungsbescheid ab etwa 1970 nördlich (Nordwestfeld) und ab 1982 südlich (Südfeld) der heutigen Staatsstraße 109. 1986 begann demnach der Aufschluss des Ost- beziehungsweise des Hauptfeldes, das den derzeitigen Tagebau bildet. Die Restlöcher des Nordwest- und des Südfeldes sind im Rahmen der Wiedernutzbarmachung vollständig geflutet worden. Auch das Ostfeld soll geflutet werden, wobei hier zunächst noch der beim Aufschluss des neuen Feldes Guttau-Neudörfel entstehende Abraum verkippt werden muss.
Seit wann wird das Vorhaben geplant?
Die Planung hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im März 2011 gab es einen ersten Scoping-Termin, also eine gemeinsame Begehung und Erörterung des Antragstellers mit den beteiligten Behörden vor Ort. 2017 begann das Anhörungsverfahren und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit der Erörterung Ende 2019 fand das Verfahren seinen Abschluss. Danach gab es noch eine Planergänzung, die im Ergebnis des Verfahrens nötig geworden war. Darin ging es um die Sicherung der Wasserqualität im Alten Fließ.
Wie lange erfolgt der Abbau, was geschieht danach?
Das Ende des Abbaus ist im Betriebsplan mit 2053 angegeben, die Geltungsdauer der Plangenehmigung endet 2058. Der Vorrat an nutzbarem Ton wird mit 2,36 Millionen Tonnen angegeben, die jährliche Abbaumenge mit 70.000 Tonnen. Daraus ergibt sich ein Abbauzeitraum von zirka 34 Jahren, wobei die jährliche Fördermenge schwanken kann. Nach dem Ende des Abbaus verbleibt laut Planfeststellungsbeschluss vom Neudörfeler Feld ein etwa 6,5 Hektar großes und im Mittel zehn Meter tiefes Restloch, das zu einem See werden soll. Der benachbarte Restsee Ostfeld wird zirka 12,5 Hektar groß sein. Beide Gewässer sollen ausschließlich im Sinne des Naturschutzes genutzt werden, nicht als Badeseen oder für die Fischerei. Die Flutung erfolgt aus dem Alten Fließ. Im Zuge der Ufermodellierung sollen ausgedehnte, mit Schilf bewachsene Flachwasserbereiche entstehen, die Lebensraum für seltene Tierarten bieten. Eine Nutzbarmachung von Teilflächen für die Landwirtschaft ist aufgrund der ohnehin schon geringen Bodenfruchtbarkeit nicht vorgesehen.
Welche Bedenken gibt es gegenüber dem Vorhaben?
Wie wohl bei jedem bergbaulichen Vorhaben wurden Bedenken hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen geäußert. Laut Planfeststellungsbeschluss haben Untersuchungen jedoch gezeigt, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Durch die geplante Reaktivierung der Betriebsstraße in Richtung Nordwesten entfallen die Durchfahrten durch Kleinsaubernitz, daher wird für die Verkehrsbelastung sogar eine Verringerung prognostiziert. Auch die Sorge, dass es Schäden an Wohngebäuden geben könnte, wird als unbegründet bezeichnet. Auswirkungen auf die touristische Attraktivität der Naturlandschaft werden vom Oberbergamt ebenfalls verneint. Die Behörde macht auch deutlich, dass keine Enteignungen von Grundstückseigentümern vorgesehen sind. „Vielmehr bemüht sich das Bergbauunternehmen privatrechtlich um die benötigten Flächen und bietet gegebenenfalls Ersatzflächen an. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Grundabtretung oder Enteignung erforderlich sein kann, falls keine Einigung erzielt wird“, schreibt Referatsleiter Falk Ebersbach. Die bisherige Erfahrung zeige jedoch, dass dies nur sehr selten nötig sei. Von der Gemeinde Malschwitz geäußerte Hinweise bezogen sich auf die Wiederaufforstung sowie auf die Instandhaltung des Überlaufgrabens im Restloch Südfeld.