Ungeimpfte dürfen im Landkreis Bautzen nachts wieder raus
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Bautzen. Leichte Entspannung der Corona-Lage im Landkreis: Die Inzidenz ist in den vergangenen Tagen wieder unter die kritische Marke von 1.000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gesunken. Am Donnerstag lag diese nach Berechnungen des Robert Koch-Instituts bei 422,8. Das hat zur Folge, dass Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen nicht mehr gelten. Darauf wies die Kreisverwaltung jetzt hin. In einem Sonderamtsblatt im Internet veröffentlichte sie eine entsprechende Bekanntmachung.
„Weihnachten kommt gerade recht“, sagte Landrat Michael Harig in seinem über Youtube verbreiteten Weihnachtsgruß mit Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie. „Es sind die emotionalen Dinge zwischen Menschen, die uns tief berühren. Das Sich-Wiederfinden, das Sich-Verzeihen, das Zueinanderkommen berührt uns und sollte uns auch Weihnachten 2022 leiten. Deshalb wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten, in denen wir zueinanderkommen, unabhängig davon, wie wir zu den Dingen stehen. In denen wir miteinander reden, uns verzeihen und gemeinsam Weihnachten feiern.“
Testen vor der Familienzusammenkunft
Wer sich vor der Familienzusammenkunft unsicher ist bezogen auf eine mögliche, noch unentdeckte Virus-Infektion, kann sich auch an den Weihnachtsfeiertagen und um den Jahreswechsel auf Corona testen lassen. Allerdings würden nicht alle Teststellen im Landkreis Bautzen Schnelltests anbieten, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Andere wiederum würden ihre Öffnungszeiten ändern. An welchen Orten die Testung am Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen sowie Silvester und Neujahr möglich ist, lässt sich an dieser Stelle entnehmen.
Wie das Landratsamt weiterhin mitteilte, gibt es für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen in den DRK-Impfstellen Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz vor und nach den Weihnachtsfeiertagen noch freie Termine. Welche Impfstellen konkret anzusteuern sind, lässt sich hier in Erfahrung bringen.
Veränderte Corona-Verordnung tritt nach Weihnachten in Kraft
Unabhängig davon teilte die Staatsregierung mit, dass am 28. Dezember eine Änderung der sächisischen Corona-Notfallverordnung in Kraft treten soll. Diese sei in Anlehnung an den jüngst gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf den Weg gebracht worden. Sie gilt bis einschließlich 9. Januar.
„Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt“, erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Darüber hinaus seien einige Anpassungen vorgenommen worden, die der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie dienen würden, insbesondere mit Blick auf die sogenannte Omikron-Variante. „Fortan besteht unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske. Gleiches gilt für Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen der Vollendung des 6. und 16. Lebensjahres ist bei FFP2-Maskenpflicht eine medizinische Maske ausreichend.“ Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, würden zulässig bleiben, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Bisher seien 20 Personen erlaubt gewesen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres blieben bei der Zählung unberücksichtigt, hieß es.
Die geänderte Verordnung lässt sich auch noch einmal hier in aller Ausführlichkeit nachlesen.