Untersuchungen zu Schlägerei abgeschlossen
Foto: Symbolbild
Löbau. Die Ermittlungsgruppe Lubaw hat ihre Untersuchungen zu den Geschehnissen am Montag, 6. Juli 2020, an der Maschinenhausstraße in Löbau abgeschlossen. Im Sommer war es dort zu mehreren Auseinandersetzungen von Jugendlichen gekommen. Die Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Görlitz ermittelte dazu unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Hierbei erfolgten die gebündelten Untersuchungen zu den Geschehnissen innerhalb einer Ermittlungsgruppe.
Was war geschehen?
Am Tattag erlitt ein 17-Jähriger erhebliche Verletzungen nach Tritten und Schlägen. Bei dem Tatverdächtigen handelte es sich um einen ebenso alten türkischen Staatsbürger. Zudem sollten eine 14 und eine 16 Jahre alte Deutsche eine 14-Jährige attackiert haben. Die 16-Jährige war darüber hinaus verdächtig, eine 17-Jährige angegriffen zu haben.
Zu den Vorfällen existierten mehrere Videos, die auch in den sozialen Netzwerken kursierten. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Kommentierung eines solchen Videos liefen überdies Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Beschuldigter war hier ein 40-jähriger Deutscher.
Ziel der Ermittlungsgruppe
„Ziel der Ermittlungsgruppe ist sowohl die lückenlose Aufklärung der Straftaten, als auch die Prävention solcher Geschehnisse“, sagte Polizeipräsident Manfred Weißbach im Juli dieses Jahres. Neben den Untersuchungen der Kriminalisten innerhalb der Ermittlungsgruppe waren auch Uniformierte des Reviers Zittau-Oberland und des Fachdienstes Prävention in die Aufgaben eingebunden. Streifen nahmen die Treffpunkte von Jugendlichen in Löbau verstärkt ins Visier und zeigten Präsenz. Die Experten der Prävention unterbreiteten den örtlichen Schulen und der Stadt Löbau verschiedene Angebote zur Vorbeugung.
Untersuchungen abgeschlossen
Ende November schloss die Ermittlungsgruppe die Untersuchungen zu den Körperverletzungsdelikten in Löbau ab. Im Ergebnis brachten die Ermittler verschiedene Straftaten zur Anzeige. Eine Vielzahl der vor Ort anwesenden deutschen Jugendlichen muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der unterlassenen Hilfeleistung verantworten.
Im Ergebnis der Untersuchungen stellten die Ermittler fest, dass die Herkunft des Haupttatverdächtigen offenbar keine Rolle spielte. Die ihm vorgeworfene Körperverletzung verübte er aus einer Gruppe heraus, die ausschließlich aus deutschen Jugendlichen bestand, in der er offenkundig voll integriert war. Im Vorfeld und im Nachgang der Körperverletzung zum Nachteil des 17-Jährigen kam es zu weiteren Körperverletzungen, die unabhängig von dem im Fokus stehenden türkischen Tatverdächtigen und anderen deutschen Jugendlichen ausgingen.
Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung des Geschehens erfolgten in enger Kooperation mit der Stadt Löbau und anderen Präventionsträgern verschiedene Präventionsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die vorbeugenden Maßnahmen an den örtlichen Schulen verstärkt.