Viele Neuregelungen zur Jahresmitte 2022
Ob DHL, Hermes oder DPD. Zur Jahresmitte haben die Paketpreise angezogen. Foto: M. Wehnert
Der Niederschlesische Kurier schaut zum Jahreswechsel immer darauf, welche neue Gesetze und Regelungen das neue Jahr mit sich bringt. Der Juli 2022 hat nun ebenso eine ganz Reihe von Neuerungen ergeben, so dass nun auch einmal mitten im Jahr ein solcher Blick lohnt, zumal auch der August nicht frei von gesetzlichen Neuregelungen ist.
Höhere Paketpreise
Die Deutsche Post verlangt seit Juli von Privatkunden mehr Geld für das Versenden von Paketen und Päckchen. Die Preise wurden sowohl innerhalb Deutschlands, als auch beim Verschicken an internationale Empfänger angehoben. Immerhin wird nun der Barzahler gleichberechtigt, da der bisherige Preisvorteil für online gekaufte Päckchen- und Paketmarken bei nationalen Sendungen entfällt. Teurer werden auch Pluspäckchen und Paketsets. Keine Preisveränderungen gibt es bei Paketen mit den Gewichtsgrenzen zehn und 31,5 Kilogramm. Und: Das Fünf-Kilo-Paket, das von Privatkunden am meisten genutzt wird, wurde um 50 Cent günstiger.
Auch wer mit dem Deutschen Paketdienst (DPD) ein Paket verschickt, könnte künftig etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. „Wir erhöhen punktuell die Preise, um den aktuell signifikanten Kostenstei-gerungen Rechnung zu tragen“, so eine DPD-Sprecherin. DHL und Hermes hatten bereits vor dem DPD an der Preisschraube gedreht.
Rücknahme von Elektroaltgeräten
Supermärkte und Discounter sind bereits seit Anfang des Jahres verpflichtet, alte Elektrogeräte wie Rasierer, Taschenlampen oder Smartphones entgegenzunehmen. Voraussetzung ist, dass sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen und die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Im Juli läuft nun die Übergangsfrist für die Händler aus. Sie müssen die Vorgaben auch umsetzen. Verbraucher können Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurückgegeben, ohne ein neues Gerät zu kaufen! Größere Altgeräte müssen vom Händler nur im Tausch abgenommen werden.
Übergangsfrist bei der Pfandpflicht endet
Ebenso seit 1. Januar gilt die Pfandpflicht auch für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke. Zuvor bereits im Handel befindliche Waren, sogenannte Altbestände, durften nur noch bis 1. Juli ohne Pfand verkauft werden. Eine Übergangsfrist gibt es jetzt nur noch für Milchgetränke in Plasteflaschen und Dosen – und zwar auch nur noch bis 2024.
Verträge lassen sich online einfacher kündigen
Ein Vertrag ist online schnell abgeschlossen. Wer Verträge jedoch online auch wieder beenden wollte, hatte es bislang häufig schwer, weil die nötigen Infos dazu meist gut versteckt waren oder gar gefordert wurde, eine Kündigung per Post zu schicken. Das hat jetzt ein Ende. Seit dem 1. Juli muss vom Anbieter auf der Internetseite gut sichtbar auch ein Kündigungsbutton platziert werden.
Tabaksteuer auf nikotinhaltige Liquids
Seit dem 1. Juli unterliegen auch nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten und Tabakerhitzer der Tabaksteuer. Diese beträgt 16 Cent pro Milliliter Liquid, unabhängig vom Nikotingehalt. Bis 2026 soll die Steuer schrittweise auf 32 Cent steigen. Altbestände, die bis 30. Juni schon im Handel waren, dürfen ohne Steuer verkauft werden. Das Bundesfinanzministerium erklärte zur Steuer auf Liquids: „Auch E-Zigaretten, deren Liquids Nikotin enthalten, dienen als Ausweichprodukt für Zigaretten. Aus diesem Grund sollen diese sachgerecht besteuert werden.“ In der Grenzregion dürfte dies bedeuten, dass der Einkauf in Polen weiter ansteigen dürfte.
Fahrerassistenzsysteme sind nun Pflicht
Verpflichtende Technologien im Auto sollen – so der Gesetzgeber – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und Unfälle und Folgeschäden vermeiden. Zugleich wird der Autofahrer damit jedoch mehr und mehr zum gläsernen Reisenden, dessen Fahrtsignaturen ihn entlarven können.
Erstzulassungen – und für Händler von Bedeutung: auch neue Fahrzeugtypen – müssen seit 6. Juli in allen EU-Mitgliedstaaten mit einigen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein.
Dazu gehören ein „intelligenter“ Geschwindigkeitsassistent, eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre oder ein Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Auch folgende Technologien sind künftig bei Neuwagen vorgeschrieben: Abbiegeassistenzsysteme und Kollisionswarnsysteme, Notbremslicht, Reifendrucküberwachungssysteme, Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung („Black Box“), Notbremsassistenzsystem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bereits vorgeschrieben für Lkw und Busse), Notfall-Spurhalteassistent
Einkünfte halten der Inflation nicht mehr schritt
Die gesetzliche Rente steigt im Osten um 6,12 Prozent, im Westen um 5,35 Prozent. Allerdings steigt der gesetzliche Mindestlohn überproportional. Dieser ist zum 1. Juli von 9,82 Euro brutto auf 10,45 Euro angehoben worden. Ab 1. Oktober steigt er dann auf zwölf Euro pro Stunde.
Hartz-IV-Sanktionen sind ausgesetzt
Sanktionsregelungen für Empfänger von Hartz-IV werden seit 1. Juli befristet bis zum 1. Juni 2023 weitestgehend ausgesetzt. Bei Pflichtverletzungen dürfen die Jobcenter dann in der Regel keine Strafen erlassen. Das gelte etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, erklärte die Bundesregierung. Würden allerdings mehrfach „ohne wichtigen Grund“ Termine versäumt, dürften die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern.
Masernimpfpflicht
Am 1. Juli endete die Übergangsfrist für die Masernimpfpflicht für Kinder, die einen Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen wollen. Auch Lehrer, Betreuer und andere Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen gegen Masern geimpft sein. Die Masernimpfpflicht trat im März 2020 in Kraft – es galt eine Übergangsfrist bis Juli 2021, die im Zuge der Coronapolitik verlängert wurde. Für diejenigen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, gilt ein Betreuungs bzw. Arbeitsverbot, zudem drohen Bußgelder. Immerhin erfolgt die Masernimpfung mit Lebendimpfstoffen und nicht mittels einer mRNA-Injektion. Von der Masernimpfpflicht ausgenommen sind Menschen, die diese aus medizinischen Gründen nicht vertragen und vor 1971 Geborene. Für Kinder unter einem Jahr muss kein Nachweis vorgelegt werden.
Keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr
Sogenannte Corona-Schnelltests sind jetzt nicht mehr generell kostenlos. Von einer Zahlung befreit sind nur noch bestimmte Gruppen, die als Risikogruppen gelten. Dazu gehören Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten sowie Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher.