Wann ist ein Notruf eigentlich angebracht und wann nicht?
Ein Disponent in der Leitstelle Görlitz. Es gibt mehrere technische Rückfallebenen, damit kein Notruf verloren geht. Foto: Polizei
Görlitz. „Ich habe in meiner Wohnung eine Spinne unter einem Glas gefangen. Können Sie die jetzt abholen?“; „Meine Freundin denkt, dass ich sie verwanzt habe. Können Sie ihr bitte mitteilen, dass das nicht stimmt?“; „Ich war heute in den Pilzen. Dort gibt es nichts Neues.“ Was absurd und lustig klingen mag, ist für die Beamten im Führungs- und Lagezentrum Realität. Täglich gehen Notrufe ein, die schlicht keine Notfälle sind. Bei den genannten Beispielen ist es eindeutig. Aber oftmals ist es nicht so klar und Menschen sind unsicher, wann sie sich per Notruf an die Polizei wenden dürfen.
Bevor Sie zum Telefon greifen, stellen Sie sich folgende Fragen: Befinde ich mich im Zusammenhang mit einer Straftat oder Gefahrensituation in Not? Bin ich Zeuge eines entsprechenden Vorfalls? Fühle ich mich bedroht? Habe ich einen entsprechenden Verdacht bezüglich einer Straftat? Kann ich Hinweise zu aktuellen Fahndungen geben? Benötige ich zur Bewältigung einer Situation Hilfe von der Polizei? – Ja? Dann wählen Sie die 110!
Ob Notfall oder nicht ist jedoch auch an das subjektive Empfinden eines Anrufers gekoppelt. Daher lässt sich dies nicht eindeutig kategorisieren. Nehmen Sie im Zweifel also immer sofort Kontakt zur Notrufzentrale oder Ihrem Polizeirevier auf. Das ist besser, als verzögert oder gar nicht zu handeln. „Bürozeiten“ braucht dabei natürlich niemand beachten.
Was tun bei Ruhestörungen?
Ihr Nachbar feiert eine Party? Sie sind zugeparkt und können nicht zur Arbeit fahren? Sie hören Schreie aus einer Wohnung? Ein Briefkasten quillt über?
Bei Ruhestörungen und Parkverstößen ist prinzipiell das Ordnungsamt zuständig. Da dieses aber nicht immer erreichbar ist, können Sie im Ausnahmefall auch die Polizei informieren. Schreie und ein überquellender Briefkasten können Hinweise auf eine Notsituation sein. Zögern Sie hier also nicht, Hilfe zu rufen. Ist es weniger dringend, sollte man das zuständige Revier vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ kontaktieren.
Wann kann ich eine Online-Anzeige erstatten?
Auch eine Online-Anzeige ist eine gute Option, sollte die Zeit nicht drängen und kein sofortiges Handeln der Polizei notwendig sein.
Sind Sie beispielsweise Opfer eines Betrugs, einer Sachbeschädigung oder eines Diebstahls geworden, können Sie die Onlinewache nutzen. Auch Beleidigungen eignen sich für die Online-Anzeige. Sie können Ihren Daten, Hinweise und auch Dokumente sowie Bilder beifügen.
Wann begehe ich einen Notrufmissbrauch?
Statistisch gesehen ist jeder fünfte Anruf bei der 110 kein Notfall. Bürger stellen der Polizei Fragen, wie „Ich habe Stress mit meiner Ex, die schickt mir die ganze Zeit Nachrichten. Was kann ich denn da machen?“, „Ich habe eine Vorladung erhalten, ich brauche die Polizei, um das Dokument zu bestätigen. Können Sie gleich vorbeikommen?“ oder gar „Ich finde meine Fernsehzeitung nicht, können Sie mir helfen?“. Unnötige Anrufe wie diese blockieren die Leitungen für wirkliche Notsituationen.
Gravierend wird ein unnötiger Anruf bei der 110 jedoch, wenn er absichtlich und wissentlich geschieht. Das stellt das Strafgesetzbuch mit Paragraf 145 unter Strafe. Gerade wenn es auf einen Fake-Notruf hin zu einem Einsatz kommt. Der Anrufer muss dann in jedem Fall die Kosten für den Einsatz übernehmen und vermutlich zusätzlich noch Strafe zahlen.
Was will die Polizei bei einem Notruf wissen?
Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und deutlich zu kommunizieren, was Sie möchten. Nennen Sie Ihren Namen und den Ort des Geschehens. Je genauer, desto besser. Straßenname, Stockwerk, Autobahnabschnitt oder zumindest eine gute Beschreibung des Ortes sind unerlässlich, um schnelle Hilfe zu bekommen. Sprechen Sie kurz und prägnant: Welche Straftat, Gefahr, Bedrohung oder welcher Verdacht liegt vor? Wichtig ist auch, nie das Gespräch selbst zu beenden. Beantworten Sie die Fragen der Polizisten, warten Sie, bis das Gespräch beendet wird.
Übrigens: Egal wo Sie in Deutschland sind, über die 110 landen Sie immer bei der örtlich zuständigen Notrufzentrale, nicht im Polizeirevier nebenan – auch bei Mobilfunk.