Was sich im Jahr 2025 alles ändert
Eine einzelne Reinigungskraft kämpft gegen den Schmutz am Symbol transparenter Politik – der Reichstagskuppel – über dem Deutschen Bundestag an. (Foto: Till Scholtz-Knobloch)
Landkreis. Es gibt Jahreswechsel, an denen man in Deutschland klarer in die Zukunft schauen konnte. Dennoch gibt es eine lange Liste von Neuregelungen. Ein Höhepunkt kündigt sich voraussichtlich am 23. Februar 2025 an – mit diesem Datum wird momentan für die Bundestagswahl gerechnet. Folgende Neuregelungen treten 2025 in Kraft – ein Überblick:
Mobilität und Verkehr
Führerscheinumtausch: Der Gesetzgeber sieht ab dem 19. Januar den Umtausch von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in die EU-einheitliche Kartenführerscheinform vor. Dies betrifft vor allem Menschen mit den Geburtsjahren zwischen 1965 und 1970. Allerdings droht bei Fristablauf auch nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. So wie bei einem abgelaufenen Personalausweis auch nicht die Staatsbürgerschaft erlischt, bleibt die Fahrerlaubnis gleichwohl erhalten. Einschränkungen sind dennoch schnell spürbar. Zum Beispiel dürfte man kaum einen Mietwagen mit altem Dokument erhalten.
CO2-Steuer auf Kraftstoffe: Ab dem 1. Januar 2025 wird die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe von 45 auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Für Autofahrer bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von etwa 4,3 Cent je Liter Benzin und 4,7 Cent je Liter Diesel. Wer jährlich zum Beispiel 15.000 Kilometer mit Benziner fährt, zahlt etwa 65 Euro mehr im Jahr.
Hauptuntersuchung (HU): Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Prüfplakette (letzter HU-Termin 2023) müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Diese ist Voraussetzung für die Verlängerung der Betriebserlaubnis.
Deutschland-Ticket: Der Preis für das 49-Euro-Ticket erhöht sich zum neuen Jahr auf 58 Euro monatlich. Länder und Kommunen können weiterhin ermäßigte Tickets für Schüler, Studenten und Menschen mit geringem Einkommen anbieten.
Kfz-Versicherungen: Aufgrund gestiegener Reparaturkosten erhöhen sich die Prämien für Kfz-Versicherungen. Bei Haftpflicht im Durchschnitt um 8, bei Vollkasko um 12 Prozent. Versicherte haben bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen.
Gasprüfung: Wohnmobile und Wohnwagen mit fest verbauten Gasanlagen unterliegen ab dem Jahr 2025 einer zweijährlichen Pflichtprüfung.
Finanzen
Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 30.000 Euro ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von circa 150 Euro.
Grundsteuerreform: Ab 2025 wird die Grundsteuer bundesweit nach den neuen Bewertungsgrundlagen erhoben. Immobilienbesitzer müssen sich auf unterschiedliche Belastungen einstellen, da Faktoren wie Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und Gebäudealter einen neuen Maßstab bilden. Während in Ballungsräumen die Grundsteuer tendenziell steigt – häufig auch erheblich –, sind in ländlichen Regionen auch Entlastungen möglich.
Kindergeld und -freibetrag: Das Kindergeld steigt ab Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro monatlich je Kind. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Jahr.
Wohngeld: Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld erhalten 2025 durchschnittlich 30 Euro mehr im Monat. Dies entspricht einer Erhöhung um 15 Prozent.
Mindestlohn und Minijobs: Der Mindestlohn wird auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 538 Euro auf 556 Euro.
Strompreise: Die Stromumlagen steigen auf 2,65 Cent pro Kilowattstunde massiv an – um 68 Prozent. Dies führt im Grundsatz zu deutlich höheren Kosten für Verbraucher. In Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien kann es aber auch zum Sinken der Netzentgelte kommen.
Heizen: Der höhere CO2-Preis geht auf die Heizkosten. Für einen Durchschnittshaushalt mit Gasheizung bedeutet dies überschlagen Mehrkosten in Höhe von etwa 66 Euro pro Jahr.
Arbeitswelt
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Diese Erhöhung wird mit gestiegenen Kosten in der Pflege begründet. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro zahlt zum Beispiel 7 Euro mehr im Monat.
Krankenversicherung: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhöht sich von 1,7 auf 2,5 Prozent. Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 12 Euro netto pro Monat. Versicherte können bei Beitragserhöhungen das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Rente: Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent. Dies bedeutet für einen Pensionär mit einer monatlichen Rente von 1.200 Euro ein Plus von 42 Euro. Die Rentenanpassung ist gesetzlich verankert und wird jährlich an Lohn- sowie Wirtschaftsentwicklungen angepasst.
Bürgergeld: Die Grundsicherung bleibt 2025 unverändert und beträgt für Alleinstehende 563 Euro. Bei Partnern in Bedarfsgemeinschaften beträgt sie 506 Euro pro Person. Eine Senkung des Bürgergelds wird gesetzlich ausgeschlossen.
Posttarife
Ab 1. Januar 2025 erhöhen sich die Preise für Briefe und Pakete wie folgt:
- Standardbrief national: von 85 Cent auf 95 Cent
- Postkarte national: von 70 Cent auf 95 Cent
- Kompaktbrief national: von 1 Euro auf 1,10 Euro
- Päckchen S national: von 3,99 Euro auf 4,19 Euro
- Paket bis 2 Kilogramm national: von 5,49 auf 6,19 Euro
Ein Standardbrief international kostet statt 1,10 Euro künftig 1,25 Euro, die Postkarte international 1,25 Euro statt 95 Cent.
Digitalisierung
Elektronische Patientenakte (ePA): Wer nicht möchte, dass eine elektronische Patientenakte für einen angelegt wird, kann dem noch bis zum 31. Dezember 2024 widersprechen. Per verschickter Post wird dies schwierig. Man kann aber auch online widersprechen. Wer das nicht tut, für den wird – sofern gesetzlich versichert – die ePA ab März 2025 angelegt.
E-Rechnungen: Ab 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen an Behörden zu senden. Vordergründig wurde dies mit dem hohen Papierverbrauch begründet, belastet faktisch aber gerade Kleinunternehmen logistisch wie finanziell.
Steuerbescheid: Im Steuerrecht zeichnet sich mit Blick auf 2026 weitere Digitalisierung ab. Dann beginnt die schrittweise Einführung des digitalen Steuerbescheids mit Bescheiden über das Elster-Portal.
Ausland
Pfand in Polen: Das Nachbarland Polen plant, einen Dosen- und Flaschenpfand einzuführen. Das Vorhaben ist allerdings vom 1. Januar auf den 1. Oktober 2025 verschoben worden, weil man noch nachbessern möchte.
Vignette in Tschechien: Für die Tagesvignette auf tschechischen Autobahnen müssen Autofahrer im neuen Jahr 210 Kronen – also rund 8,35 Euro – zahlen, die Zehntagesvignette kostet 290, die für einen Monat 460 und die für das ganze Jahr 2.440 Kronen.
Pickerl in Österreich: Skiurlauber sind als Erste betroffen, denn die Vignette für österreichische Autobahnen kostet ab 2025 mehr. Für die Jahresversion sind nun 103,80 Euro zu zahlen. Der Preis für die häufig genutzte Zehntagesvignette steigt von 11,50 auf 12,40 Euro.
Bußgelder in Italien: Bei Handynutzung am Steuer drohen in Italien fortan bis zu 1.000 Euro Bußgeld, im Wiederholungsfall drei Monate Fahrverbot. Bei Alkohol- und Drogenfahrten wurden die Bußgelder in Italien deutlich erhöht.
Nur noch mit Kreditkarte: Die USA und Kanada legten vor, nun zieht auch Großbritannien nach. Für Reisen dorthin ist künftig eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für knapp 12 Euro erforderlich. Der Betrag kann nur per Kreditkarte gezahlt werden. Dies betrifft Reisende aus EU-Staaten ab dem 2. April 2025.
Bargeld in Norwegen: Norwegen hat entgegen der bisherigen Digitalisierungsroute Geschäfte dazu verpflichtet, weiterhin Bargeld anzunehmen. Die norwegische Direktion für Zivilschutz empfiehlt offiziell, Bargeld zu behalten, falls digitale Zahlungsmethoden einmal ausfallen sollten.