Wenn hier jemand zu Boden geht
Sanierungsbedürftig: der Gehweg in der Flinzstraße. Foto: MK
Bautzen. Der unbefestigte Gehweg entlang der Bautzener Flinzstraße im Stadtteil Gesundbrunnen ist für so manch Zeitgenossen zu einer echten Zumutung geworden. Besonders nach starken Regengüssen, die im Laufe der Jahre deutlich an Intensität zugenommen haben, beklagen Fußgänger Ausspülungen.
Und diese besitzen durchaus Stolperpotenzial.
Obwohl der Sachverhalt im Rathaus bekannt ist, lehnt die Verwaltung einen grundhaften Ausbau des Gehsteigs in naher Zukunft ab. „Eine Planung beziehungsweise Kostenschätzung ist nicht vorhanden“, ließ Stadtsprecher André Wucht auf Anfrage wissen. „Vereinzelte Ausspülungen werden, sofern sie eine Unfallgefahr darstellen, im Rahmen der Bauunterhaltung beseitigt. Da sich im gesamten Stadtbild derartige Schadensbilder eingestellt haben, erfolgt die Abarbeitung nach und nach.“
Ganz auf die leichte Schulter sollte die Verwaltung das keineswegs nehmen. Der Bundesgerichtshof gab in seinem Urteil vom 5. Juli 2012 einer Rentnerin Recht, die vom Land Berlin Schmerzensgeld und Schadenersatz eingeklagt hatte. Am Unfalltag war die Klägerin, die festes Schuhwerk trug, mit einem Fuß in einem etwa zwei bis zweieinhalb Zentimeter tiefen Loch hängen geblieben und zu Boden gestürzt.