Wolfgang Ipolt beklagt zivilisatorischen Dammbruch
Bischof Ipolt appelliert mit seiner Unterschrift an die Abgeordneten, dem Druck linksextremer Abtreibungsbefürworter bis kurz vor der Geburt nicht nachzugeben. Foto: Raphael Schmidt
Görlitz. Erst in der letzten Ausgabe war die Diskussion um das ungeborene Leben im Zeichen der Debatte um das Görlitzer Kunstwerk „Kulisse“ Thema im Niederschlesischen Kurier.
Nun hat der katholische Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt die Petition der Aktion 1000plus gegen Abtreibung und für den Erhalt der §§ 218 und 219 des Strafgesetzbuches unterschrieben. Dazu teilt das Ordinariat mit: „Weitgehend unbemerkt bahnt sich mitten unter uns ein rechtlicher Dammbruch von unvorstellbarer Tragweite an. Ein Dammbruch, der abertausenden Menschen das Leben kosten könnte und die Integrität unserer Gesellschaft in ihrem Kern erschüttern würde. Im Vorfeld des Bundestagswahl 2021 kämpft derzeit ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffenden und Politiker für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. ,Weg mit §218?’ lautet die seit März 2021 breit angelegte Kampagne, durch die das uneingeschränkte ,Recht auf Abtreibung‘ und die ,völlige Straffreiheit‘ gefordert wird – also die völlige Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt“ – so steht es bei „1000plus.net/petition“. Wolfgang Ipolt hat dagegen die Petition von 1000plus.net an den Bundestag unterschrieben. Er sagt u.a.: „Die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland erinnert in den §§ 218 und 219 daran, dass Abtreibung ein Unrecht ist und dass die vorgeschriebene Beratung ,dem Schutz des ungeborenen Lebens dient. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…’. Diesem hohen Ziel dient 1000plus seit vielen Jahren und erinnert mit seiner Unterschriftenaktion in diesen Wochen daran, dass es gilt, eine Änderung der Gesetzeslage durch den neuen Bundestag zu verhindern. Helfen wir den im September neu gewählten Abgeordneten unseres Parlaments zu einer tieferen Verantwortung für den Schutz des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.“ Bistum/tsk
Kommentare zum Artikel "Wolfgang Ipolt beklagt zivilisatorischen Dammbruch"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Das Argument, dass Menschen ohne §219 und §218 bis zur Geburt mit einer Abtreibung warten, ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen. Warum sollte irgendjemand so lange warten? Als Person, die einen Abbruch hinter sich hat, kann ich nur sagen: Ich hätte keinen einziegn Tag länger gewartet, als nötig war, und war extrem erleichtert, dass es dann endlich vorbei war.
Diese Paragraphen sorgen bisher nur dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche - die eigentlich zur Gesundheitsversorgung gehören sollten - stigmatisiert werden. Ein 3 Monate alter Embryo hat kein Bewusstsein und spürt nichts. Wenn jemand nicht schwanger sein will, dann hat die Person auch das Recht dazu.
Die Kirche und insbesondere Herr Ipolt überschreiten hier eine Grenze bei der Körperautonomie. Wer nicht schwanger werden kann und ohnehin niemals Kinder haben wird (da kath. Pfarrer), hat sich hier nicht einzumischen.
Ich möchte meine Freude ausdrücken, dass das Thema „Schutz des ungeborenen Lebens” in der Debatte um das Kunstwerk „Kulisse” erwähnt wurde. Heute wenn jemand den Schutz des ungeborenen Lebens thematisiert, ist ein mutiger Mensch. Ich freue mich über Ihre Artikel Bischof Ipolt!
Das politische Spiel um die Bühne für die grenzenlose Abtreibung hat unser Stadt damit erreicht. Das Schweigen gilt als Kapitulation vor der Mächten der „Kultur des Todes”.
„Fürchtet Euch nicht!”