Wolfsregulierung: Antrag scheitert
Dieses (bereits regulierte) Exemplar steht im Görlitzer Senckenberg-Museum.
Landkreis. Auf Antrag der AfD-Fraktion befasste sich der Bautzener Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Wolfsregulierung. Im Beschlussantrag forderte die Fraktion die Erstellung eines Tierseuchenkrisenplanes durch den Landkreis im Hinblick auf die mögliche Übertragung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch den Wolf.
In der Stellungnahme der Verwaltung wurde einerseits darauf verwiesen, dass es laut Friedrich-Löffler-Institut keine Hinweise darauf gibt, dass Raubtiere bei der Verbreitung der ASP eine besondere Rolle spielen. Darüber hinaus gilt laut Fachstelle Wolf höheres Recht, so dass der Landrat keinen Beschluss hinsichtlich eines solchen Krisenplanes treffen kann. Hinsichtlich der Ausweisung von wolfsfreien Zonen fehlt laut Verwaltung die rechtliche Grundlage.
Bezogen auf die Erarbeitung einer Vollzugsverordnung, die den Bürgermeistern Entnahmeentscheidungen ermöglicht, teilt die Verwaltung mit, dass es sich dabei nicht um Aufgaben des Polizei- und Ordnungsrechtes handelt, die übertragen werden können. Stattdessen ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme im Bundesnaturschutzgesetz als Weisungsaufgabe ausschließlich dem Landkreis als Untere Naturschutzbehörde zugewiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde seitens der Kreisräte abgelehnt. Stattdessen einigten sich diese darauf, dem eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen und den Landrat zu beauftragen, im Sächsischen Landkreistag für ein einheitliches Vorgehen aller Landräte hinsichtlich der Wolfsproblematik zu werben. Ziel soll es sein, das Thema „Wolf“ bei der Staatregierung des Freistaates prioritär zu platzieren und gemeinsam mit der Bundesregierung eine Statusänderung für den Wolf in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „bedingt geschützt“ zu erwirken. Damit wäre eine planbare Regulierung der Wolfsbestände möglich.