Zoll geht in Bautzen und Zittau gegen Schwarzarbeit vor
Bei einer großangelegten Kontrolle ist auch im Raum Bautzen und Zittau geprüft worden, ob der Mindestlohn eingehalten wird. (Foto: Hauptzollamt Dresden)
Landkreis. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dresden hat am 17. Oktober 2024 eine Vielzahl an verdachtsunabhängigen Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Darüber informiert das Hauptzollamt Dresden am Montag danach.
Bei den Kontrollen lag der besondere Schwerpunkt darauf, ob Mindestlohnvorschriften eingehalten werden. Diese Maßnahme war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahmen in der Europäischen Union, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde. An dieser Aktion beteiligten sich 21 Mitgliedstaaten, wobei der Fokus in Deutschland insbesondere auf grenzüberschreitende Fälle im Bereich der Schwarzarbeit gelegt wurde.
Bei diesen Prüfungen kamen 104 Zöllner des Hauptzollamts Dresden zum Einsatz. Diese befragten mehr als 250 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen in über 60 Objekten in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Döbeln, Bautzen und Zittau. "Aus diesen Befragungen resultierten 26 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften", teilt der Zoll mit.
Den Prüfmaßnahmen schließen sich nun umfangreiche Analysen und Nachermittlungen an. Dabei werden unter anderem Erfassungsbögen ausgewertet, Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen sowie Geschäftsunterlagen geprüft.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes. Seit dessen Inkrafttreten hat sich der Mindestlohn von ursprünglich 8,50 Euro brutto pro Stunde über die Jahre auf aktuell seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde erhöht.